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   BayObLG, 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92   

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BayObLG, 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92 (https://dejure.org/1992,2438)
BayObLG, Entscheidung vom 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92 (https://dejure.org/1992,2438)
BayObLG, Entscheidung vom 30. März 1992 - 3 ObOWi 24/92 (https://dejure.org/1992,2438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrensverstoß; Versagung; Rechtliches Gehör; Zulassungsbeschränkung; Einspruch; Entschuldigungsgründe; Auseinandersetzung

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 288
  • BayObLGSt 1992, 41
  • VRS 83, 180
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 10.09.1991 - 5 Ss OWi 357/91
    Auszug aus BayObLG, 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92
    Der Senat vermag sich der beiläufig geäußerten Auffassung des OLG Düsseldorf (NZV 1992, 43/44; nunmehr auch Göhler NStZ 1991, 77) nicht anzuschließen, wonach eine Zulassung der Rechtsbeschwerde Wegen Versagung rechtlichen Gehörs bei geringfügigen Geldbußen nicht geboten sei, weil eine hierauf gestützte Verfassungsbeschwerde mangels schweren und unabwendbaren Nachteils im Sinne von § 93 a BVerfGG a.F. (§ 93 c Abs. 2 BVerfGG n. F.) grundsätzlich keinen Erfolg haben könne.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1992, 43/44) erfordert keine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG , da diese Entscheidung nicht auf der abweichenden Meinung beruht, sondern sich vielmehr darauf stützt, dass rechtliches Gehör nicht versagt worden sei.

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (rechtliches Gehör) dar, wenn das Gericht wesentliche der Verteidigung dienende Tatsachen nicht zur Kenntnis nimmt bzw. sich mit ihnen in den Urteilsgründen nicht auseinandersetzt (BVerfG VRS 81, 1/2; NJW 1982, 30 ).
  • BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 1635/89

    Zivilrechtliche Präklusionsvorschriften und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (rechtliches Gehör) dar, wenn das Gericht wesentliche der Verteidigung dienende Tatsachen nicht zur Kenntnis nimmt bzw. sich mit ihnen in den Urteilsgründen nicht auseinandersetzt (BVerfG VRS 81, 1/2; NJW 1982, 30 ).
  • BayObLG, 28.07.1988 - 1 ObOWi 113/88
    Auszug aus BayObLG, 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92
    Die in § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG normierte Zulassungsbeschränkung für Verfahrensrügen bei Geldbußen im Verwarnungsbereich (§ 56 Abs. 1 OWiG ) ergreift nicht die Fälle der Versagung rechtlichen Gehörs (OLG Köln NSU 1988, 31; BayObLGSt 1988, 116 = NZV 1989, 34; Göhler OWiG 9.Aufl. § 80 Rn.16 i; derselbe DAR 1989, 41/45).
  • BayObLG, 05.07.1989 - 3 ObOWi 94/89

    Betroffener; Hauptverhandlung; Entschuldigung; Persönliches Erscheinen;

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92
    Es ist aber in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass in besonderen Einzelfällen auch berufliche Hinderungsgründe dazu führen können, da ß das Fernbleiben einem Betroffenen nicht zum Vorwurf gemacht werden kann (BayObLG vom 13.6.89 3 ObOWi 80/89; BayObLG NZV 1990, 164; Göhler OWiG 9. Aufl. § 74 Rn. 29).
  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 45/70

    Verhältnis zwischen gesetzlich zulassungsfreier Rechtsbeschwerde und dem Antrag

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92
    Die vom Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde ist als Antrag auf deren Zulassung zu behandeln (BGHSt 23, 233 ff.; BayObLG MDR 1970, 71).
  • BayObLG, 28.10.1985 - 3 ObOWi 118/85

    Antrag auf Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92
    Ob eine genügende Entschuldigung im Einzelfall vorliegt, hat der Tatrichter, der die insoweit erforderlichen Feststellungen gegebenenfalls im Freibeweisverfahren treffen kann, zu entscheiden (BayObLG vom 28.10.85 - 3 ObOWi 118/85).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Bei einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG kann ein Verstoß gegen Artikel 103 Abs. 1 GG insbesondere darin liegen, dass wesentliche Entschuldigungsgründe nicht gewürdigt worden sind (vgl. BayObLG NZV 1992, 288 = VRS 83, 180; ständige Senatsrechtsprechung vgl. Senatsentscheidung VRS 94, 123 und Senatsentscheidung vom 06.05.1997 - Ss 214/97).
  • OLG Köln, 22.08.1997 - Ss 483/97
    In einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG kann deshalb ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur dann liegen, wenn die Einspruchsverwerfung rechtsfehlerhaft war, z. B. weil wesentliche Entschuldigungsgründe nicht gewürdigt wurden (vgl. BayObLG NZV 1992, 288 = VRS 83, 180; Senatsentscheidung vom 06.05.1997 - Ss 214/97), weil die Anordnung des persönlichen Erscheinens bzw. die Aufrechterhaltung dieser Anordnung unzulässig war und infolge der Einspruchsverwerfung eine sachliche Einlassung des Betroffenen unberücksichtigt blieb (Senatsentscheidung NStZ 1988, 31; Senatsentscheidungen vom 19.11.1996 - Ss 576/96 - und vom 06.05.1997 - Ss 214/97), oder weil fehlerhaft ein Antrag auf kommissarische Vernehmung eines Betroffenen zurückgewiesen wurde und dem Betroffenen auf diese Weise die Möglichkeit der Stellungnahme genommen wurde (vgl. BayObLG VRS 92, 427, 428; OLG Oldenburg NStZ 1995, 195; OLG Zweibrücken NZV 1996, 331, 332; Göhler a.a.O. § 73 Rn. 34 m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.01.1997 - Ss 517/96
    Das Amtsgericht hätte daher bei Zweifeln an der Richtigkeit der vorgelegten Bescheinigung im Freibeweisverfahren diese Angaben überprüfen müssen (vgl. SenE VRS 83, 444 ff.; BayObLG VRS 83, 180 ff.).
  • OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann zwar verletzt sein, wenn das Amtsgericht den Einspruch des Betroffenen trotz vorgebrachter wesentlicher Entschuldigungsgründen nach § 74 Abs. 2 OWiG verwirft und sich mit Entschuldigungsgründen in den Urteilsgründen nicht auseinandersetzt (vgl. BayObLG VRS 83, 180).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2001 - 2a Ss 132/01

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs; Entscheidung

    Bei einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG kann zur Begründung der Verletzung rechtlichen Gehörs vorgetragen werden, die Voraussetzungen hätten nicht vorgelegen (Bay0bLG VRS 83, 180).
  • OLG Koblenz, 26.07.2001 - 1 Ss 173/01

    Rechtsbeschwerde, Antrag auf Zulassung, Verhinderung, Entschuldigungsgrund,

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann verletzt sein, wenn das Amtsgericht den Einspruch trotz vorgebrachter oder zu beachtender wesentlicher Entschuldigungsgründe nach § 74 Abs. 2 OWiG verwirft und sich mit Entschuldigungsgründen in den Urteilsgründen nicht auseinandersetzt (vgl. OLG Köln VRS 92, 261; BayObLG VRS 83, 180).
  • BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96
    Soweit die Betroffene hingegen damit zugleich die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs erheben wollte, wäre diese unzulässig, weil sie nicht im Rahmen des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG angegeben hat, was sie im Falle einer Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. BayObLGSt 1992, 41, 42; OLG Stuttgart ZfS 1994, 308, 309; OLG Hamm NZV 1993, 244 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497 ; OLG Köln NZV 1992, 419 unter Bezugnahme auf eine Reihe von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen).
  • OLG Hamm, 04.11.1992 - 2 Ss OWi 1048/92
    Bei einer Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs gemäß OWiG § 80 Abs. 3 S 3 in Verbindung mit StPO § 344 Abs. 2 S 2 hätte der Betroffene darlegen müssen, was er im Falle einer Anhörung geltend gemacht hätte (so auch OLG Schleswig, SchlHA 1989, 116; OLG Köln, NZV 1992, 419, wohl auch BayObLG NZV 1992, 288).
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